Wie
erkenne ich das seriöse Reiseunternehmen,
das am Garantiefonds beteiligt ist?
Achten Sie bei der Wahl Ihres Reiseunternehmens
auf dieses Gütesiegel:
Dieses Logo signalisiert:
Ihr einbezahltes Reisegeld und damit auch
Ihre Rückreise sind im unerwarteten Fall der Insolvenz Ihres
Reiseunternehmens gesichert.
Water Ways AG
ist Mitglieder beim Garantiefonds vom Schweizerischen Reisebüroverband
SRV.
Der Garantiefonds ist vom Schweizerischen
Reisebüroverband SRV in Form einer unabhängigen Stiftung
gegründet worden.
Wie schützt der Garantiefonds den
Pauschalreisenden?
Die Stiftung bezweckt die Sicherstellung der
Einzahlungen und der Rückreise von Pauschalreisekunden der
am Garantiefonds angeschlossenen Reiseveranstalter und Reisevermittler.
Kommt ein Pauschalreisekunde zu finanziellem Schaden, weil das ihm
die Reise veranstaltende oder vermittelnde Reiseunternehmen zahlungsunfähig
ist bzw. in Konkurs steht, wird ihm dieser finanzielle Schaden,
beschränkt auf den ReiseZirka-Preis, aus dem Garantiefonds
rückerstattet.
Was passiert, wenn ein Reiseunternehmen
zahlungsunfähig wird und Sie als Kunde zu schaden kommen?
Vor Antritt der Pauschalreise: Sie haben bereits
eine Anzahlung oder die Gesamtzahlung für Ihre Pauschalreise
geleistet und erfahren, dass wegen Zahlungsunfähigkeit Ihres
Reiseunternehmens Ihre Reiseunterlagen / -Gutscheine / -Tickets
nicht honoriert werden.
Erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrer Buchungsstelle
und / oder beim Reiseveranstalter ob und warum obige Nachricht zutrifft.
Nach Bestätigung der Ungültigkeit
Ihrer bezahlten Reiseunterlagen wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle,
die weitere Abklärungen für Sie trifft und Ihnen im Schadenfall
das Schadenanzeigeformular zwecks Erledigung der Rückerstattung
Ihrer Zahlungen zustellt.
Während der Pauschalreise:
Sie haben Ihre Pauschalreise schon angetreten
und werden unterwegs mit dem Umstand konfrontiert, dass Ihre Reiseunterlagen/-Gutscheine/-Tickets
nicht mehr akzeptiert werden. Zuerst bestehen Sie darauf, dass Ihnen
die bezahlten Leistungen erbracht werden. In vielen Fällen
ist der Leistungsträger (das Transportunternehmen, Hotel, Mietwagengesellschaft,
lokale Reisebüro oder andere) verpflichtet, Ihre rechtsgültigen
Reiseunterlagen zu honorieren, ungeachtet, ob die Zahlung Ihres
Reiseunternehmens eintrifft oder nicht.
Als Zweites wenden Sie sich, sofern vorhanden,
an einen an Ihrem Reiseziel vertretenen, schweizerischen Reiseveranstalter,
der Mitglied des Garantiefonds ist. In der Not können Sie die
Geschäftsstelle telefonisch oder mittels Fax direkt kontaktieren.
Beachten Sie bitte für die Schadenbegleichung folgende
Grundsätze:
1. Melden Sie der Geschäftsstelle Ihre belegten Forderungen
sofort nach Rückkehr von Ihrer Reise an. Sie erhalten von uns
das Formular Schadenanzeige, das Sie nicht später als 60 Tage
nach Abschluss der Reise ausgefüllt einreichen wollen.
2. Bewahren Sie alle Beweismittel über Ihre Zahlungen auf.
Wir können nur auf belegte Forderungen eingehen.
In der Not erreichen Sie die Geschäftsstelle der Stiftung
Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche in Zürich
unter Telefon 01/488 10 70 oder Fax 01/488 10 71.
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